Aktuelles aus Rösrath 27.04.2011
Bebauungsplan Nr. 89 Lehmbach-Nord
Überarbeitung der im Jahr 2004 festgesetzten ÜberschwemmungsgebieteNach den Beratungen zwischen Oberer und Unterer Wassserbehörde sowie der Stadtverwaltung zeichnet sich ab, dass die geltende Festsetzung, welche auf dem damaligen Stand der Technik beruhte, aufgrund neuer Erkenntnisse überarbeitet werden muss.
Nach einer ersten Berechnung des Aggerverbands ist bei einem hundertjährigen Hochwasser davon auszugehen, dass die komplette Fläche unter Wasser stehen wird.
Das derzeit festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Sülz kann daher nicht als Grundlage für den B-Plan 89 dienen.
Derzeit werden die Überschwemmungsgebiete im Auftrag der Bezirksregierung Köln von einem unabhängigen Ingenieurbüro neu berechnet. Die umfangreichen Berechnungen werden voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres abgeschlossen sein.