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Der SPD-Ortsverein und die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rösrath

Der SPD-Ortsverein und die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rösrath

Aktuelles aus Rösrath 06.03.2011

Beantwortung des Fragenkatalogs der Bürgerinitiative Lehmbach-Nord

Antwort des Fraktionsvorsitzenden

Auf der Bürgerversammlung der Bürgerinitiative Lehmbach-Nord am 25.02.2011 wurde gebeten, den Fragenkatalog nochmals zusammengefasst zu beantworten.

Können Sie mehr als 80 Einsprüche, ca. 1000 Protestunterschriften, Bildung einer Bürgerinitiative, Berichterstattung in Presse und Fernsehen sowie zunehmende öffentliche Ablehnung der Planung in Rösrath ignorieren?

Die Anregungen und Bedenken können und sollen nicht ignoriert werden. Die aufgeworfenen Fragen müssen umfänglich sachlich und fachlich geklärt werden. Dazu dienen sicherlich Bürgerversammlungen wie vergangenen Freitag, aber auch die von der Verwaltung zugesagten Dialogrunden sowie die noch ausstehenden Stellungnahmen der übergeordneten Fachbehörden. Danach wird die SPD-Fraktion entscheiden, ob sie eine Planung in diesem Bereich mittragen wird oder ob die Planung aus Sicht der SPD aufgeben werden sollte (sog. Null-Lösung).

Ab welchem Jahr und in welcher ungefähren Höhe rechnen Sie durch „Lehmbach-Nord“ mit Einnahmen aus Gewerbesteuer?

Es gibt keine Möglichkeit, hier eine seriöse Antwort zu geben, da es rein spekulative Annahmen wären. Auch eine Hochrechnung "Gewerbesteuer pro qm Gewerbefläche" ist aus meiner Sicht im Ergebnis nicht seriös.

Wie viel Prozent des städtischen Haushaltsdefizits sind damit auszugleichen?

Aus der Antwort auf die vorherigen Frage ergibt sich, dass hier keine belastbare Aussage möglich ist.

Wie wurde die geplante Gewerbesteuerreform und mögliche Abschaffung der Gewerbesteuer mit einkalkuliert?

Bei der Ausweisung von Gewerbeflächen geht es, neben eventuellen Einnahmen aus der Gewerbesteuer, auch noch um andere Aspekte wie zum Beispiel Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Bereitstellung von ortsnahen Ausbildungsplätzen oder Reduzierung von Pendlerverkehren. In Bezug auf Einnahmeveränderungen bei der Gewerbesteuer durch eine eventuelle Reform oder Abschaffung gilt wieder die Aussage, dass eine seriöse Aussage nicht möglich ist. Ohne Gewerbeflächen gibt es definitiv jedoch keine Gewerbesteuereinnahmen.

Trauen Sie sich eine verlässliche Vorstellung vom künftigen Hochwasserrisiko für Lehmbach und ganz Rösrath, bis hin nach Scharrenbroich, zu?

Die Klärung der Frage des Hochwasserrisikos für ganz Rösrath ist ein dringendes Anliegen der SPD-Fraktion (siehe hierzu die Anfragen vom 18.11.2010 und 14.01.2011). Die bisher vorliegenden Antworten sind aus unserer Sicht nicht ausreichend. Daher sind zwingend die Ergebnisse der nun anlaufenden Neuberechnungen / Simulationen abzuwarten, damit diese in die weiteren Beratungen eingebracht werden können. Mit dem heutigen Wissenstand ist eine verlässliche Einschätzung des Hochwasserrisikos nicht möglich.

Kennen Sie die geltende EU-Wasser-Rahmenrichtlinie und auch die künftige EU-Richtlinie zum Hochwasser-Risikomanagement?

Beide Richtlinien sind mir bekannt und stehen im Übrigen, neben weiteren relevanten Dokumenten, unter www.spd-roesrath.de zum Download zur Verfügung.

Haben Sie trotzdem keine Bedenken gegen weitere Uferversiegelung, Aufschüttungen und Geländeverdichtung auf der Auenwiese des BP 89?

Ohne sachlich und fachlich einwandfreie Lösung der offenen Fragen wird die SPD-Fraktion den Satzungsbeschluss nicht mittragen.

Glauben Sie heute noch an die vor Jahren festgelegten Grenzen der Überschwemmungsgebiete?

Ich persönlich vermute, dass die anstehenden Überprüfungen zu Veränderungen der derzeitigen Grenzen führen werden.

Wie seriös finden Sie den Hinweis der Unteren Wasserbehörde, statt der Anlage eines ohnehin unzulänglichen Retentionsbeckens flussaufwärts könne auch ein „Ersatzgeld“ gezahlt werden?

Rein rechtlich ist dieser Hinweis der Unteren Wasserbehörde nicht zu beanstanden. Gesetzlich ist die Festlegung eines solchen Ersatzgeldes durchaus vorgesehen. Dieses ist zweckgebunden und kann nur für ortsnahe Hochwasserschutzmaßnahmen genutzt werden. Ein "ohnehin unzulängliches" Retentionsbecken ist im Übrigen nicht genehmigungsfähig und würde meiner Ansicht nach von der Unteren Wasserbehörde auch nicht genehmigt werden. In der textlichen Begründung des B-Plans heißt es zu dieser Frage: "Um den absehbaren Retentionsraumverlust auszugleichen, müssen zeitgleich mit der geplanten Anschüttung des Geländes entsprechende wasserwirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen nach Maßgabe des Aggerverbandes umgesetzt werden. (...) Einzelheiten zum geplanten Retentionsflächenausgleich werden in einem Städtebaulichen Vertrag niedergelegt. Als weitere denkbare Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Hochwasserschutzes kommt die Errichtung eines Erdbeckens südlich der Kläranlage Lehmbach in Frage. Die Planungen hierfür sind abgeschlossen, die entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis liegt vor."
Die SPD-Fraktion fordert darüber hinaus, dass nicht nur der Retentionsraumverlust zu kompensieren ist, sondern auch die Oberflächenversiegelung mit Berücksichtigung finden muss.

Wem soll dieses helfen?

Ein ggf. festzusetzendes Ersatzgeld ist zweckgebunden und kann nur für ortsnahe Hochwasserschutzmaßnahmen genutzt werden. Für die SPD-Fraktion ist die Festsetzung eines Ersatzgeldes im vorliegenden Fall keine Alternative. Die Lösung der Hochwasserprobleme muss im laufenden Verfahren erfolgen. Wenn diese Probleme nicht zu lösen sind, wird die SPD-Fraktion dem Satzungsbeschluss nicht zustimmen.

Haben Sie im Hinblick auf die Hochwasserereignisse am 14. November und 12./13. Dezember (jeweils mit polizeilicher Sperrung der überfluteten Bergischen Landstraße) und nach der Schneeschmelze im Januar 2011, einer überfluteten Jahnstraße und immer wieder vollgelaufenen Kellern großes Vertrauen in die unbefriedigende Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde?

Wie oben schon ausgeführt sind die derzeit vorliegenden Antworten aus unserer Sicht nicht ausreichend. Bezüglich der Überflutung der L284 weise ich auf die Anfrage vom 11.02.2011 hin und hoffe, dass der Landesbetrieb Straßen das Problem des unkontrolliert auf die Fahrbahn laufenden Hangwassers im Zuge seiner Verkehrssicherungspflicht dauerhaft löst.

Ist es eine befriedigende Perspektive, dass die Sülzanwohner ihre künftigen Hochwasserschäden evtl. in Amtshaftungsprozessen gegen Verwaltung und Behörden geltend machen müssen, weil die Stadtplaner 2011 bestehende Risiken verharmlost haben?

Eine Bebauung der Fläche des B-Plans 89, die zu den in der Frage angenommenen Folgen für die Sülzanwohner in ganz Rösrath führen würde, wird die SPD-Fraktion, wie schon häufiger ausgeführt, nicht zustimmen. Einer Erhöhung der Hochwassergefahr für Rösrath durch die eventuelle Umsetzung des B-Plans 89 ist für uns nicht hinnehmbar. Die Untere Wasserbehörde als vorgesetzte Fachbehörde ist in der Pflicht, die entsprechenden Vorgaben zu machen. Die Stadt darf sich über solche Vorgaben nicht hinwegsetzen.

Durch die geplante gewerbliche Bebauung bis zu 20 Meter Höhe wird einecweitgehend naturbelassene Auenlandschaft - die westlich, nördlich und östlich von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet umgeben ist - beseitigt bzw. zerstört: Wie passt das zur Eigenwerbung der Stadt („Hügel, Wälder, Bachläufe, Natur“)?

Ungefähr 65% des gesamten Stadtgebietes von Rösrath sind als Naturschutz-, Landschaftsschutz- sowie Vogelschutzgebiet oder als Flora-Fauna-Habitate nach EU-Richtlinie ausgewiesen. Insofern ändert sich am Charakter der Stadt durch eine eventuelle gewerbliche Nutzung des Geländes wenig. Die Fläche wird von einem bestehenden Gewerbegebiet, dem Klärwerk der Stadt Overath, der Zufahrt zum Klärwerk und der L284 begrenzt und ist in der Regionalplanung der Bezirksregierung Köln seit Mitte der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts als Erweiterungsfläche für Gewerbe eingeplant.

Wie beurteilen Sie eine Zunahme des Schwerlastverkehrs in Rösrath?

Die Frage des Verkehrs muss noch wesentlich intensiver untersucht werden. Hierzu sind vor allem die Zahlen des Landesbetriebs Straßen von Bedeutung, da diese in regelmäßigen Abständen erhoben werden, nach meinen Informationen alle fünf Jahre. Die letzte Zählung müsste aus dem Jahr 2010 sein, sofern die Auswertung schon vorliegt. Im Vergleich der Zahlen zu den vorangegangenen Erhebungen kann dann dazu eine Aussage getroffen werden.

Befürchten Sie keinen Attraktivitätsverlust der Stadtkerne von Hoffnungsthal und Rösrath und das Sterben weiterer Ladengeschäfte mit dem dadurch entstehenden Rückgang an Gewerbesteuer?

Der Stadtkern von Rösrath wurde gerade mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II deutlich aufgewertet. Der Leerstand von Ladenlokalen ist überwiegend von Faktoren geprägt, die nicht im Einflussbereich der Stadt liegen, sondern von den Vermietern oder auch den Kunden bestimmt werden (Miethöhe, Kaufverhalten, Konkurrenz Internet, Shopping Malls etc). Rösrath hat durch das verabschiedete Einzelhandelskonzept das im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der Stadt liegende versucht, die bestehenden Zentren zu stützen und zu schützen.

Wird nicht der Verlust an Lebensqualität die Abwanderung einkommensstarker Bürger auslösen und somit eine sinkende Einkommensteuerzuweisung für Rösrath bewirken?

Das Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (GFRG) regelt in den § 1-3 die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Ebenso ist dort eine Bemessungsgrenze festgelegt. (GFRG und zugehörige Verordnung siehe www.spd-roesrath.de) Rösrath wird mittelfristig, wie auch fast alle anderen kleineren und mittleren Städte, im Zuge des demographischen Wandels durch einen Rückgang der Bevölkerung gekennzeichnet sein. Durch die Lage Rösraths am Rande des Ballungsgebiets Köln und der gegebenen Verkehrsanbindungen wird dieser Prozess jedoch meiner Einschätzung nach deutlich abgemildert. Um einer drohenden Überalterung der Bevölkerung entgegenwirken zu können, sollten neben der entsprechenden wichtigen Infrastruktur für Familien (Schulen, Kitas, etc.) auch ortsnahe Arbeitsplätze gefördert werden. Eine Auswirkung des demographischen Wandels auf den Immobilienmarkt ist dennoch nicht auszuschließen.

Welche Reaktion soll es in den benachbarten Wohngebieten auslösen, dass den Bürgern für die zerstörte Umgebung nebst Wertminderung ihrer Grundstücke (die eine Prozesswelle auslösen könnte) diffuse „95.000 Ökopunkte an anderer Stelle im Agger-Sülz-Korridor“ in Aussicht gestellt werden?

Grundsätzlich ist eine Regelung des Ausgleichs über Ökopunkte durchaus üblich, wenn der Eingriff nicht an Ort und Stelle ausgeglichen werden kann, was in den seltensten Fällen möglich ist. Daher hat die Stadt Rösrath zusammen mit der Städten Lohmar, Overath und Troisdorf sowie dem Rhein-Sieg- und dem Rheinisch-Bergischen Kreis mit dem Aggerverband eine vertragliche Vereinbarung über Ausgleichsmaßnahmen an den Flüssen Agger und Sülz getroffen. Dabei werden ökologische Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt und Retentionsraum geschaffen. Näheres zum Verfahren "Kompensation Blau" ist in der Dokumentensammlung auf der Internetseite der SPD Rösrath zu finden. Falls es überhaupt jemals zu einer Realisierung des B-Plans kommen sollte, sollten die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen aus unserer Sicht, wenn irgend möglich, ortsnah erfolgen und eben nicht in Lohmar oder an der Agger.

Wie stehen Sie zu der erhöhten Gesundheitsgefährdung durch verschlechterte Luftzirkulation und vermehrte Industrie-Emissionen, Müll, Fein-Staub, Lärm, Abwasser?

Für die genannten Faktoren gibt es rechtliche Regelungen und Grenzwerte, die eine Gesundheitsgefährdung ausschließen sollen. Teilweise sind entsprechende Vorschriften im B-Plan-Entwurf enthalten (z. B. Lärmkontigentierung). Eine Überwachung der Einhaltung dieser gesetzlichen bzw. planerischen Vorgaben ist natürlich sicherzustellen.

Rechnet sich das für die Stadt?

Die Frage ist in dem vorliegenden Kontext (etwaige Gesundheitsgefahren) rhetorisch und daher nicht zu beantworten.

Was passiert im Brandfall?

Die Freiwillige Feuerwehr Rösrath wird löschen. Die Stellungnahme des Stadtbrandinspektors zu dieser Frage liegt der BI vor.

Wenn brennende Chemikalien mit anderen Chemikalien gelöscht werden, direkt neben der Sülz; wie sollen dann ernste Umweltschäden und hohe Folgekosten vermieden werden?

Im Zuge eines etwaigen Baugenehmigungsverfahren ist aufgrund der Vorschriften des Landes NRW die Frage der Löschwasserentsorgung zu klären. Die Grundlage für die Regelung der Löschwasserentsorgung ist die vom Land NRW erlassene sogenannte Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (kurz LöRüRL), die Teil der Landesbauordnung ist und landesweit Gültigkeit hat. Die Regelung dieser Frage erfolgt nicht im B-Plan-Verfahren, weil erst das Baugenehmigungsverfahren tatsächliche Baukörper, Bauvolumina, Nutzungen etc. enthält, während der B-Plan die Baufenster etc. regelt.

Wer haftet?

Die Versicherung des jeweiligen Verursachers.

Welcher Investor kann diesen Kreisel mit den Erschließungskosten tragen und was ist mit dem Vorlagerisiko der Stadt?

Ob sich die Kosten der Erschließung wirtschaftlich rechnen ist Sache des Investors. Ich gehe nicht davon aus, dass die Stadt hier den Weg der Vorfinanzierung wählen würde.

Haben Sie Vertrauen in die vom Investor beauftragten und bezahlten Gutachten?

Die Gutachten werden von den jeweils zuständigen Fachbehörden geprüft. Die Beurteilung liegt nicht beim Auftraggeber und auch nicht nur bei der Stadt. Fachwidrige Aussagen könnten für die jeweiligen Gutachter berufliche Konsequenzen haben.

Wie sehr geht es hier um Interessen der Stadt und wie sehr um Privatinteressen Einzelner?

Es gibt hier mit Sicherheit eine Gemengelage an Interessen. Das Interesse der Stadt, Gewerbeflächen zur Verfügung zu stellen (ob diese Fläche letztendlich dafür tauglich ist muss sich, unter Betrachtung all der weiter oben genannten Aspekte, erst noch erweisen) sowie das Interesse der Flächeneigentümer / des Investors, diese Fläche wirtschaftlich zu nutzen. Grundsätzlich lässt sich diese Gemengelage bei fast jeder Baumaßnahme feststellen, die nicht von der öffentlichen Hand geplant wird. Dies gilt sowohl bei Wohnbebauungsplanungen von Projektentwicklern oder Privatleuten als auch bei gewerblichen Entwicklungsmaßnahmen.

Ist die Sorge berechtigt, dass er (Investor) eine lückenlose Bebauung bis nach Untereschbach beabsichtigt?

Diese Sorge ist aus meiner Sicht unberechtigt. Die Flächen befinden sich im Landschaftsplan Südkreis und sind dort als Landschaftsschutzgebiet L 2.2-2 festgesetzt (geschützte Biotope). Die angesprochenen Flächen sind festgesetzte Überschwemmungsflächen, auf denen eine bauliche Nutzung nicht zulässig ist. Darüber hinaus ist aus städtebaulichen und ökologischen Gesichtspunkten ein Zusammenwachsen von Ortsteilen bzw. im vorliegenden Fall von Städten nicht gewollt.

Ich hoffe, die vorliegenden Fragen umfassend beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Mau


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