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Der SPD-Ortsverein und die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rösrath

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Aktuelles für Rösrath 06.01.2011

Schlüsselzuweisungen für Rösrath sinken 2011

Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) im Landtag eingebracht

Die sogenannte Grunddatenanpassung im Rahmen des GFG ergibt für Rösrath leider ein negatives Ergebnis. Voraussichtlich muss die Stadt in diesem Jahr mit rund 900.000 € weniger auskommen.

Der Gesetzentwurf beschränkt sich darauf, die Grunddaten (Datengrundlagen, die nicht jährlich aktualisiert werden) auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Grunddatenanpassung liegen im Wesentlichen die Daten der Jahresrechnungsstatistik 2008 zu Grunde. Eine aktuellere Jahresrechnungsstatistik steht derzeit nicht zur Verfügung. Diese Anpassung hätte eigentlich bereits im Jahr 2008 erfolgen müssen, ist von der abgewählten CDU-FDP-Regierung jedoch verschleppt worden.

Hans-Willi Körfges, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, erklärt dazu: In dem Gesetzentwurf ist die längst überfällige Aktualisierung der statistischen Grundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes vorgenommen worden. „Das ist aber nur der erste Schritt. In 2012 müssen wir eine weitergehende Modernisierung des Finanzausgleichssystems in Angriff nehmen“, forderte der SPD-Fraktionsvize.

Die sogenannte Grunddatenanpassung sei zuletzt im Rahmen des GFG 2003 auf der Grundlage von statistischen Daten des Jahres 1999 erfolgt, erinnerte Körfges. Die turnusmäßige Grunddatenanpassung, die bereits 2008 durchgeführt werden sollte, habe bisher nicht stattgefunden. „Ein weiteres Zögern bei der Anpassung der Grunddaten ist nicht zu verantworten. Denn insbesondere im Bereich der Sozialleistungen haben sich wesentliche Veränderungen gegenüber 1999 ergeben. Der Gesetzentwurf basiert deshalb auf den derzeit neuesten verfügbaren statistischen Daten“, stellte Körfges fest.

Eine Anpassung der Grunddaten sei auch nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes erforderlich. Danach sei der Gesetzgeber verpflichtet, die Entwicklungen zu beobachten und mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse Korrekturen notwendig würden. Körfges: „Dass Korrekturen vor allem beim Soziallastenansatz erforderlich sind, war bereits der alten Landesregierung bekannt. Sie hat aber vermieden, rechtzeitig zu handeln. Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis statistischer Berechnungen. Er ist nicht das Ergebnis politischer Einflussnahmen. Es geht nicht darum, bestimmte kommunale Gruppen zu begünstigen oder zu benachteiligen, sondern um eine gerechte Finanzausstattung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.“ Zur Abmilderung der Umverteilungswirkungen, die sich aufgrund der Datenaktualisierung ergeben, habe die rot-grüne Koalition vorgesehen, die veränderte Gewichtung der Soziallasten im Jahr 2011 zunächst zur Hälfte nur zu berücksichtigten.

Gesetzentwurf GFG 2011

1. Modellrechnung nach GFG 2011
Rösrath ist auf Seite 7 zu finden

KSTA: Schlüsselzuweisungen - Kleine kriegen weniger