Aktuelles aus Rösrath 11.12.2010
Hochwassersituation an der Sülz - Antwort der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung von Rösrath hat die Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.11.2010 bezüglich der Hochwassersituation an der Sülz schriftlich beantwortet. Hier die vollständige Antwort:
Frage: Bis zu welchem Pegelstand der Sülz ist das Rückhaltebecken in Venauen ausgelegt?
Antwort: Das "Rückhaltebecken" in Venauen läuft ab einem Pegelstand der Sülz von etwa 270 cm voll (Stand Pegel Hoffnungsthal). Da in diesem Bereich die Dammkronen nicht sehr hoch ausgelegt sind, läuft das Wasser bereits ab einem Pegelstand von etwa 285 cm über die südliche Dammkrone und nachfolgend durch den Landschaftspark in Richtung Jahnstraße ab. Die komplette Sülzaue ist in diesem Bereich durch ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen.
Frage: Bis zu welchem Pegelstand der Sülz ist das Rückhaltebecken an der Arnold-Schönberg-Straße ausgelegt?
Antwort: Das Retentionsbecken Pannenauel läuft ebenfalls etwa ab einer Pegelhöhe von 270 cm voll (Sülzpegel Hoffnungsthal) und ist auf eine Höhe oberhalb eines 100-jährigen Hochwasserereignisses ausgelegt (HOl 00). Ein 100-jähriges Hochwasserereignis im Bereich Pannenauel entspricht einem Pegelstand der Sülz in Hoffnungsthal von 388 cm. Das Becken verfügt aber über erhebliche Reserven, da die Dammkrone noch 52 cm oberhalb dieses berechneten Hochwasserereignisses liegt. Berechnet wurde das Becken mit einem Volumen von 70.106 m3.
Frage: Wie beurteilt die Verwaltung den Wartungszustand der Rückhaltebecken (Bewuchs etc.)?
Antwort: Der Wartungszustand der o.g. Retentionsbecken wird als zufrieden stellend
beurteilt. Die Wartung erfolgt nach den Vorgaben der wasserrechtlichen Genehmigung seitens der Unteren Wasserbehörde.
Frage: Wie werden die Anwohner der von Hochwasserereignissen potentiell oder erfahrungsgemäß betroffenen Gebiete von Seiten der Stadtverwaltung informiert?
Antwort: Betroffen sind nur Haushalte und Objekte in ausgewiesenen Überflutungsgebieten. Wer in diesen Bereich entlang der Sülz wohnt, kennt die
Folgen eines Hochwassers und ist mit den Umständen vertraut. Betroffen sind regelmäßig einige Objekte in der "Jahnstraße" und bei höheren Wasserständen auch Objekte entlang der Sülz in der Straße "In den Schlämmen", sowie der Campingplatz. Die Anwohner werden durch Radio und Fernsehen über die allgemeine Wetterlage informiert. Im übrigen sind fast alle Gebäude so nah an der Sülz gebaut, das man den Wasserstand mehrmals täglich sieht. Lediglich der Verein des Campingplatzes wird von der Verwaltung über verschiedene Rufnummern im Hinblick auf die Kenntnisse über den aktuellen Wasserstand befragt bzw. informiert.
Frage: Ist den Anwohnern eine Rufnummer der Stadtverwaltung für diese Situationen bekannt?
Antwort: Während der normalen Öffnungszeiten ist die Zentrale der Stadtverwaltung besetzt und kann Auskünfte erteilen bzw. Hilfestellungen leisten. Außerhalb der Öffnungszeiten steht den Anwohnern in Notfällen die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer "112" zur Verfügung.
Frage: Welche weiteren Maßnahmen zum Hochwasserschutz sind von Seiten der Stadtverwaltung auf dem Stadtgebiet Rösraths zukünftig geplant?
Antwort: Weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz können nur im Zusammenwirken mit der zuständigen Wasserbehörde und dem Aggerverband als unterhaltungspflichtigem Zweckverband geplant und umgesetzt werden. Die in den obenstehenden Fragen angesprochenen Rückhaltebecken wurden seinerzeit als Ausgleich für das durch die Erschließung des Gewerbeparks Scharrenbroich verloren gegangene Volumen errichtet und bieten in sofern keinen zusätzlichen Hochwasserschutz. Daher ist hier auch zwischen einem klassischen Hochwasserschutz (z. B. durch Errichtung von Hochwasserschutzmauern etc.) und den sogenannten Gewässerentwicklungsmaßnahmen zu unterscheiden. Nur letztere setzt der Aggerverband im Rahmen seiner Aufgaben um. Allerdings haben viele Gewässerentwicklungsmaßnahmen z. B. durch Aufweitung des Flussprofils als Nebeneffekt eine günstige Auswirkung auf das Rückhaltevermögen. Beispiel hierfür wäre die seinerzeit projektierte aufwändige Renaturierungsmaßnahme an der Sülz in Höhe der "Sülzer Burg". Durch eine Wiederbelebung der Auenlandschaft und eine Dynamisierung des Gewässersystems würden hier auch starke positive Auswirkungen auf den Schutz bei Hochwasserlagen zu erwarten sein.
Frage: Welche Vereinbarungen für weiteren Maßnahmen zum Hochwasserschutz sind zwischen der Stadt Rösrath und den am Oberlauf der Sülz liegenden Kommunen bisher getroffen worden?
Antwort: Auch hier gelten die Ausführungen zu Punkt 6. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und den Ansprüchen an die Sülz als Zielartengewässer für Lachs und Aal und an die Durchgängigkeit der Gewässer (Stichwort: Rückbau der Wehranlagen wo möglich) werden in der Zukunft weitere Veränderungen an den Gewässern stattfinden, die auch eine positive Auswirkung auf das Rückhaltevolumen haben werden. Die Fachplanungen des Aggerverbandes erstrecken sich in diesem Zusammenhang über die kommunalen Grenzen hinaus auf dessen gesamtes Verbandsgebiet. So liegt das Retentionsbecken, das im Zusammenhang mit der projektierten Erschließung des Gewerbestandortes Lehmbach errichtet werden muss, zum Beispiel auf Overather Gebiet.
Frage: Welche Planungen bestehen seitens der Stadtverwaltung, weitere Vereinbarungen zum Hochwasserschutz mit den am Oberlauf der Sülz gelegenen Kommunen zu treffen?
Antwort: Auch hier gelten die Ausführungen zu Punkt 6. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und den Ansprüchen an die Sülz als Zielartengewässer für Lachs und Aal und an die Durchgängigkeit der Gewässer (Stichwort: Rückbau der Wehranlagen wo möglich) werden in der Zukunft weitere Veränderungen an den Gewässern stattfinden, die auch eine positive Auswirkung auf das Rückhaltevolumen haben werden. Die Fachplanungen des Aggerverbandes erstrecken sich in diesem Zusammenhang über die kommunalen Grenzen hinaus auf dessen gesamtes Verbandsgebiet. So liegt das Retentionsbecken, das im Zusammenhang mit der projektierten Erschließung des Gewerbestandortes Lehmbach errichtet werden muss, zum Beispiel auf Overather Gebiet.
Die Ausführungen zeigen, dass ein verbesserter Hochwasserschutz langfristig betrachtet aufgrund der Kostenintensität der Maßnahmen nur im Rahmen der Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen realisiert werden kann. Den Handlungsrahmen hierfür setzen die Wasserrahmenrichtlinie der EU und die gesteigerten Ansprüche, die an die Sülz als Zielartengewässer im Wanderfischprogramm zukünftig gestellt werden. Für die Umsetzung von
Maßnahmen werden z.T. attraktive Förderprogramme seitens der EU aufgelegt.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ergeben sich aus diesen Antworten der Stadt weitere Fragen, die zeitnah gestellt und eine deutlich präzisere Antwort verlangen werden.
Sülz-Pegelstand online
Dokumente:Anfrage zur Hochwassersituation an der Sülz 18.11.2010
Antwort der Stadt zur Hochwassersituation an der Sülz 08.12.2010