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Der SPD-Ortsverein und die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rösrath

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Aktuelles für Rösrath 04.11.2010

Landtag beschließt Antrag zur Hilfe für Kommunen

Der Düsseldorfer Landtag hat am 29.10.2010 den ursprünglich von den Fraktionen von SPD und Bündnis90 / Die Grünen eingebrachten, nach Beratungen auch von der CDU mitgetragenen Antrag zur Hilfe für die Kommunen in NRW verabschiedet.

In diesem Antrag hat der Landtag folgendes festgestellt:

1. Die Kommunen in NRW benötigen bei den Sozialtransferzahlungen dringend Entlastungen. Dies gilt insbesondere für

 

  • die Kosten für Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose und ihre Familien.
  • die Ausgaben bei der Kinder- und Jugendhilfe
  • die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
  • die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • die Kosten der Hilfe zur Pflege

2. Die die angestrebte Konsolidierung gelingt nur, wenn die Beteiligung des Bundes und Hilfen des Landes, eigene Einsparungen der Kommunen und interkommunale Solidarität Hand in Hand gehen.

 

In diesem Antrag hat der Landtag folgendes gefordert:

 

  1. Der Bund muss sich ab 2011 dynamisch zur Hälfte am Aufwand für die Soziallasten beteiligen.
  2. Die Landesregierung wird gebeten, sich auf Bundesebene für eine nachhaltige Entlastung aller Kommunen einzusetzen. Es soll darauf hingewirkt werden, die Arbeiten in der Gemeindefinanzkommission zu beschleunigen und konsequent fortzusetzen, insbesondere mit dem Ziel einer nachhaltigen Entlastung bei den Auf- und Ausgaben zu erreichen. Die Landesregierung wird entsprechende Bundesratsinitiativen ergreifen und sich insbesondere für einen erfolgreichen Abschluss des auf Initiative von Nordrhein-Westfalen in Gang gesetzten Vermittlungsverfahrens (Kosten der Unterkunft) einzusetzen.
  3. Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) bleibt mit einer Verbundsatzquote von 23 Prozent als verlässliche Grundlage der kommunalen Finanzausstattung bestehen.
  4. Zusätzlich erhalten die auf Liquiditätskredite besonders angewiesenen Kommunen ab 2011 eine deutlich merkbare Entlastung. Hierzu wird in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf der Grundlage des in Auftrag gegebenen Gut-achtens ein Gesetz erlassen.
  5. Das Land trägt einen Anteil von jährlich mindestens 300 bis 400 Millionen Euro. Kommunen, die die Landeshilfe in Anspruch nehmen, erbringen einen eigenen Anteil.
  6. Das Land begleitet und unterstützt die Kommunen bei der Erreichung der Konsolidierungsziele. Dabei vertrauen wir auf den Sachverstand der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vor Ort. Jede Kommune, die Mittel aus der Landeshilfe in Anspruch nimmt, vereinbart erforderliche Konsolidierungsziele für ihren kommunalen Haushalt mit der Kommunalaufsicht und formuliert ihren Konsolidierungsprozess eigenverantwortlich. Über die dazu unabweisbar notwendigen Änderungen der Gemeindeordnung ist schnell und konsequent zu entscheiden.

 

Kommunen in Nordrhein-Westfalen müssen handlungs- und zukunftsfähig bleiben - Der nordrhein-westfälische Landtag bleibt Partner und Anwalt der Kommunen

 

Darüber hinaus wurde auch ein Entschließungsantrag verabschiedet:


Die Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickeln