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Der SPD-Ortsverein und die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rösrath

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Aktuelles für Rösrath 07.10.2010

NRW-Kabinett ergreift Initiative zur Wiedereinführung der Stichwahl

Hätte bei einer Stichwahl der Bürgermeister in Rösrath wirklich Mombauer geheißen? Zweifel dürfen an diesem Punkt angebracht sein.

Zur Erinnerung: CDU-Kandidat Mombauer erzielte seinerzeit 44,36% aller abgegebenen gültigen Stimmen, auf den SPD-Kandidaten Batzer entfielen 42,95%, es folgte der Kandidat der Grünen Weiß (8,84%) und der Linke Albert (3,85%).

Hätten CDU und FDP nicht aus parteitaktischen Gründen (und vermutlich aus Angst vor der Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger) seinerzeit das Wahlgesetz geändert, hätte es eine Stichwahl geben müssen. Dann wäre der neugewählte Bürgermeister durch eine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler in Rösrath legitimiert gewesen. Nun ist der amtierende Bürgermeister nur durch eine Minderheit bestimmt worden. Ob der neue Bürgermeister bei einer Stichwahl wirklich Mombauer geheißen hätte, muss leider eine offene Frage bleiben.

In seiner Sitzung am 05.10.2010 hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Stichwahl gebilligt und zur Verbändeanhörung freigegeben. "Das ist ein erster Schritt zur Stärkung des kommunalen Wahlrechts", sagte Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Mit Änderungsgesetz vom 9. Oktober 2007 zum Kommunalwahlgesetz waren die Regelungen zur Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen aufgehoben worden.

Der Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Stichwahl sieht die Wiederherstellung der Rechtslage vor Oktober 2007 vor. Dies sind im Wesentlichen:

 

  • Ein Hauptverwaltungsbeamter ist bei der ersten Wahl gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
  • Ist dies nicht der Fall, ist eine Stichwahl zwei Wochen später erforderlich.
  • Bei der Stichwahl ist der Hauptverwaltungsbeamte dann gewählt, wenn er die meisten gültigen Stimmen erhält.
  • Die Stichwahl findet auf denselben Grundlagen wie die erste Wahl statt.


"Die Entscheidung der Vorgängerregierung, die Stichwahl abzuschaffen, wollen wir rückgängig machen", erklärte der Minister. Damit solle bei der Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Landrätinnen und Landräte eine deutlich stärkere demokratische Legitimation der Gewählten erreicht werden. Ohne Stichwahl vertreten sie nicht einmal die Mehrheit derer, die an ihrer Wahl teilnehmen. "Wir wollen dem demokratischen Grundprinzip "Mehrheit entscheidet" wieder mehr Gewicht verleihen", erklärte Jäger. "Mit der heutigen Entscheidung des Kabinetts haben wir dafür die Weichen gestellt."