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Der SPD-Ortsverein und die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rösrath

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Aktuelles für Rösrath 12.10.2010

Die abgewählte CDU/FDP-Regierung und die Verfassung von Nordrhein-Westfalen

Land muss für den Ausbau der U3-Plätze in Kindergärten zahlen

Wieder einmal musste die zum Glück inzwischen abgewählten Rüttgers-Regierung von den Verfassungsrichtern in Münster auf den Boden der Verfassung des Landes NRW zurück geholt werden. Wieder einmal haben CDU und FDP versucht, finanzielle Belastungen auf die Kommunen abzuwälzen, die, wie nun höchstrichterlich bestätigt wurde, eigentlich das Land zu zahlen hat.

Wohl selten hat es eine Landesregierung geschafft, so oft gegen die Verfassung zu verstoßen wie wir es in den letzten fünf Jahren erleben mußten.

Nicht verwundern kann daher, dass die neue rot-grüne Landesregierung jetzt erst einmal als Ergebnis der Tricks und verfassungswidrigen Entscheidungen von Rüttgers und Co. einen Nachtragshaushalt verabschieden muss. Die daraus resultierende höhere Neuverschuldung ist unter anderem ein Resultat der gegen die Verfassung verstoßenden Gesetze von CDU und FDP.

Zur neuesten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zum Kinderförderungsgesetz erklärte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Norbert Römer:

„Das Verfassungsgericht hat der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung erneut bestätigt, dass sie die Kommunen finanziell überfordert hat. Das Konnexitätsprinzip, nach dem der die Musik bezahlt, der sie bestellt, ist auch beim Ausbau der U3-Betreuung mal wieder außer Acht gelassen worden. Das ist nun amtlich. Alle anderslautenden Beteuerungen von Herrn Laschet in der Vergangenheit sind endgültig als leeres Geschwätz entlarvt. “

Insbesondere der ab 2013 zu erfüllende Rechtsanspruch für die Ein- und Zweijährigen sei zweifelsfrei eine neue Aufgabe bzw. eine Veränderung einer bestehenden Aufgabe. Dies erfordere erhebliche finanzielle und organisatorische Kraftanstrengungen, mit denen die Kommunen nicht allein gelassen werden dürften, betonte Römer. Die neue Landesregierung werde sich dieser enormen Herausforderung stellen.

Die Forderung der CDU-Fraktion, die Landesregierung solle das Urteil des Verfassungsgerichts schnell umsetzen, sei in diesem Zusammenhang völlig überflüssig und wirke bei der Vorgeschichte wie blanker Hohn.

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